Über die Stiftung

Gründung und Arbeit der Stiftung Nikola Spasić

Vom Testament 1912 über die Restitution bis zur heutigen Stiftungsarbeit.

„Die Stiftung Nikola Spasić ist nach Umfang und Bedeutung eine der erfolgreichsten ‚gemeinnützigen unternehmerischen Leistungen‘ ihrer Zeit, denn sie verfügte über verzweigte Tätigkeiten, ein gut übernommenes System der ‚Fruchtbarmachung‘ des Grundkapitals und dessen Anlage in die vorrangigen Entwicklungsbedürfnisse des damaligen Serbien. Diese Stiftung kann ein Modell für die Begründung eines aktuellen Stiftungskonzepts in Serbien als Übergangsstaat mit der Tendenz zum Fortschritt durch europäische und weltweite Integrationen sein.“ („Botschaften vergangener Zeiten“, Geschichte und Tradition der Philanthropie in Serbien im 19. und 20. Jahrhundert, Autorin Branka Pavlović, 2007).

Das Testament

Durch ein eigenhändig verfasstes Testament vom 9. Februar 1912 in Belgrad vermachte der Kaufmann Nikola Spasić (1838–1916), ein großer serbischer Volkswohlthäter, sein unbewegliches und bewegliches Vermögen zur Gründung einer Stiftung unter seinem Namen zur Verwirklichung allgemeiner wirtschaftlicher Ziele und verfügte seiner Stiftung:

  • das größte Geläut für die Kirche des Heiligen Sava zu kaufen, wenn sie errichtet sein wird, und es als seine Gabe zu schenken (Artikel 13);
  • ein Krankenhaus in Belgrad zu errichten „für diejenige Krankheitsart, die die Sanitätsbehörden angeben, und wenn es fertig ist, der Gemeinde Belgrad zu übergeben.“ (Artikel 14);
  • zwei Krankenhäuser im Inland zu errichten „wo sie am nötigsten sind, sowie ein Heim für arme und gebrechliche serbische Bürger, errichtet von N. Spasić.“ (Artikel 15);
  • den Tempel des Heiligen Tryphon auf dem Topčider-Friedhof, den er zu Lebzeiten errichtet hat, zu unterhalten sowie jedes Jahr am Tag des Heiligen Tryphon – seines Slava-Festes – den Gottesdienst und ein Totengedenken für alle seine Verstorbenen abzuhalten (Artikel 12).

Mit dem ausdrücklichen Auftrag: „jedoch mit der Maßgabe, dass nur die Erträge für die genannten Zwecke ausgegeben werden und das Stammvermögen nicht verbraucht werden darf und das unbewegliche Vermögen weder belastet noch verkauft werden darf.“ (Artikel 17).

Durch Artikel 22 bestimmte er die Testamentsvollstrecker und die Mitglieder des Verwaltungsausschusses der Stiftung, und zwar:

  1. Tihomilj – Tića J. Marković, Gouverneur der Nationalbank;
  2. Ilija D. Marić, Kaufmann;
  3. Dr. Vojislav – Voja S. Veljković, ehemaliger Finanzminister und Direktor der Vračar-Genossenschaft;
  4. Mihailo – Mika I. Dragićević, Direktor der Prometna-Bank;
  5. Todor J. Mijajilović, Kaufmann,

denen er auftrug: „Sorgfältig das unbewegliche Vermögen aus den Erträgen zu unterhalten und den Rest der Erträge für Stiftungszwecke zu verwenden; alle Papiere nach und nach zu einem günstigen Kurs zu verkaufen und nach Abzug der Legate und übrigen Kosten vom erlangten Geld den Rest der Fondsverwaltung zur Fruchtbarmachung zu übergeben.“

Der ernannte Ausschuss „wird diese meine Stiftung selbständig und unabhängig von allen irdischen Behörden verwalten, und sie werden nach ihrem Gewissen und ihrer Einsicht sowie gemäß dem Geist der Zeit und den Bedürfnissen bestimmen, wie viel und wann für welchen Zweig der Landeswirtschaft aus den Erträgen aufgewendet wird (Artikel 18) …. und wenn ein Platz unter den Mitgliedern frei wird, werden die übrigen einen anderen an die Stelle dessen wählen, der gestorben oder zurückgetreten ist.“ (Artikel 19).

Das unbewegliche Vermögen Nikola Spasićs, das er zur Gründung der Stiftung gab, bestand aus fünf Gebäuden, und zwar:

  1. Kneza Mihaila Nr. 19.
  2. Obilićev venac Nr. 17.
  3. Kneza Mihaila Nr. 33 und Đure Jakšića Nr. 1.
  4. Kneza Mihaila Nr. 37 und Vuka Karadžića Nr. 8.
  5. Kneza Mihaila Nr. 47 (Straßen- und Hofgebäude), Nikole Spasića Nr. 2 und 2a, Kralja Petra Nr. 18.

Das Haus Nr. 19 wurde auf einem Grundstück (Parzelle) von 1.577 Metern errichtet. Nikola Spasić kaufte 1910 das Haus in der Kneza-Mihailova-Straße Nr. 19, das damals nur Erdgeschoss und ein Stockwerk zur Kneza Mihailova hin hatte und einen großen Hof besaß, der zum Obilićev venac Nr. 17 hinaustrat. Das Haus wurde um 1875 nach dem Entwurf von Aleksandar Bugarski erbaut. Den Entwurf der Erweiterung erstellte Nikola Nestorović um 1910, und Nikola Spasić errichtete 1913 auf diesem großen Komplex ein neues Gebäude mit Erdgeschoss und zwei Stockwerken zum Obilićev venac Nr. 17 hin, das mit dem Teil zur Kneza-Mihaila-Straße durch Seitenflügel verbunden war, sodass die sogenannte „Spasić-Passage“ entstand, die Tore hatte und mit einer Glaskuppel überdeckt war.

Das Haus Nr. 33 errichtete Nikola Spasić selbst 1889 nach dem Entwurf des Architekten Kosta A. Jovanović als Wohn- und Geschäftszweifamilienhaus auf einem Grundstück von 1.620 m². In diesem Gebäude wohnte der verstorbene Nikola Spasić. Das Gebäude selbst wurde zum Kulturdenkmal und Kulturgut von großer Bedeutung für die Republik Serbien erklärt (Amtsblatt der SRS, Nr. 14/79).

Das Haus Nr. 37 wurde als eingeschossiges Gebäude vor 1876 errichtet; das zweite Stockwerk wurde vor 1889 aufgesetzt und 1961 das dritte und vierte. Es ist als Eckgebäude an zwei Straßen – Kneza Mihailova und Vuka Karadžića – komponiert.

Dieses Haus hinterließ Nikola Spasić durch das Testament von 1912 seinem Neffen Nikola S. Spasić, änderte jedoch später, am 24. August 1915 in Kruševac, als Kriegsflüchtling, in Bewunderung des nationalen Widerstands unseres Volkes und des heroischen Ruhms unserer Armee das Testament und gründete mit diesem unbeweglichen Vermögen und dem Gebäude in der Kneza-Mihaila-Straße Nr. 37 und Vuka Karadžića Nr. 8 seine Stiftung unter dem Namen Heim des serbischen nationalen Invalidenfonds Heiliger Georg – Stiftung Nikola Spasić.

Erlass im Namen Seiner Majestät Peter I., König von Serbien, und Alexanders, Thronfolger (14. September 1915)

Das Haus Nr. 47 war unter dem Namen „Sloga“ bekannt; es hatte Erdgeschoss und ein Stockwerk und war auf einer Parzelle von 2.077 Metern erbaut. Nikola Spasić kaufte das Gebäude 1910, und der Verwaltungsausschuss riss 1930 das alte Gebäude „Sloga“ ab und errichtete ein Gebäude nach den Entwürfen des Architekten Josif Najman, das an drei Straßen liegt – Kneza Mihaila, Nikole Spasića und Kralja Petra – und Erdgeschoss, vier Stockwerke und Dachboden hat.

Palast der Stiftung Nikola Spasić in der Kneza-Mihailova-Straße

Das bewegliche Vermögen bestand laut Mitteilung des Verwaltungsausschusses aus den Jahren 1920 und 1922 aus:

  1. 290 Aktien der Nationalbank zu je 500 Din. Nennwert, mit Zinskupon Nr. 6 und Dividendenkupon Nr. 2;
  2. 30 Aktien der Belgrader Genossenschaft zu je 250 Din. Nennwert, mit Kupon Nr. 13;
  3. 247 Aktien der Belgrader Handelsbank zu je 100 Din., mit Kupon Nr. 19;
  4. 662 Aktien der Prometna-Bank zu je 100 Din., mit Kupon Nr. 18;
  5. 100 Aktien der Genossenschaft für den Bau von Gebäuden zu je 100 Din., mit Kupon Nr. 5;
  6. 30 Aktien der Montenegrinischen Bank zu je 200 Kronen Nennwert, mit Kupon Nr. 8;
  7. 50 Aktien der Versicherungsgesellschaft „Srbija“ zu je 200 Din.;
  8. 7 Aktien der Leskovačer Aktien-Sparkasse zu je 100 Din. mit Kupon Nr. 10 und
  9. 20 Stück Tabaklose (genau bezeichnete Serien und Nummern) zu je 10 Din. Nennwert.

Der tatsächliche Börsenwert war schon damals erheblich höher.

Nikola Spasić übergab das Testament der Nationalbank zur Verwahrung; diese brachte während des Krieges ihre gesamte Dokumentation aus Serbien heraus, und auf diese Weise wurde das Testament vor dem Untergang bewahrt – zum Glück für das Gemeinwohl.

Durch das Testament von 1912 hinterließ Nikola Spasić seiner Ehefrau Naka zu vollem Eigentum sein Landgut auf dem Topčider-Hügel mit den Gebäuden darauf, ferner das gesamte Hausgerät, Wagen und Pferde, 24.000,00 Dinar jährlich als Witwengenuss, die unentgeltliche Nutzung von Stall und Schuppen in der Jugovića-Straße Nr. 6, unentgeltliches Wohnen in einer Wohnung in seinem Familienhaus in der Kneza-Mihaila-Straße Nr. 33 sowie die Erträge von drei weiteren Wohnungen im selben Haus („Nachtrag zum Testament“ vom 4. Februar 1915), mit der Maßgabe, dass sie dieses Recht lebenslang oder bis zur Wiederverheiratung nutzen könne.

Seiner Nichte Vidosava und ihren Kindern hinterließ er das Anwesen in der Jugovića-Straße Nr. 6, mit der Maßgabe, dass auch die Nichte Anka es bis zu ihrem Tod nutze. Den übrigen Verwandten vermachte er geringfügige Geldbeträge.

Nikola Spasić verstarb am 28. November 1916 auf Korfu.

Arbeit der Stiftung Nikola Spasić

Die Arbeit der Stiftung Nikola Spasić kann in drei zeitliche Perioden unterteilt werden.

Die erste Periode ist die Gründung und Arbeit bis 1959, als das gesamte Vermögen der Stiftung Nikola Spasić nationalisiert wurde; die zweite Periode reicht von der Nationalisierung des Vermögens bis 2012 und die dritte Periode von 2012 bis heute.

Arbeit der Stiftung Nikola Spasić von der Gründung bis zur Nationalisierung (1920–1959)

Mehr als eineinhalb Jahre nach dem Tod des verstorbenen Spasić kümmerte sich niemand um das Vermögen. Viele Räume waren für militärische und private Bedürfnisse requiriert und waren daher Beschädigungen und Verheerung ausgesetzt. Auf Betreiben von Dr. Mihailo – Mika Popović, ehemaligem Finanzminister, bestellte das Besatzungs-Zivilgericht für die Stadt Belgrad als Pfleger des gesamten Spasić-Nachlasses Dobra S. Petković, Belgrader Rechtsanwalt, und Dr. Milorad Popović, Dozent und später Professor an der Universität Belgrad. Die Pfleger wurden am 21. Mai 1917 in ihr Amt eingeführt.

Die Pfleger übten ihre Pflicht bis zum 27. April 1920 aus, als der Pflegschaftsrichter eine Entscheidung erließ, mit der er anordnete, dass die Verwaltung des Vermögens des verstorbenen Nikola Spasić zur freien Verfügung an die Personen zu übergeben sei, die der Verstorbene in seinem Testament als seine Testamentsvollstrecker benannt hatte.

Auf der ersten Sitzung, die am 30. April 1920 stattfand, wurde der Verwaltungsausschuss konstituiert; zum Präsidenten wurde Tihomilj J. Marković und zum Vizepräsidenten Mihailo Dragićević gewählt. Der Verwaltungsausschuss wählte sodann einen Stiftungsanwalt, genannt „Bevollmächtigter“, der die Aufgabe des Verwalters wahrnahm und Exekutivorgan war, und als dessen Gehilfen einen Aufseher oder Pfleger des Stiftungsvermögens, ferner einen honorarischen Buchhalter und je einen Hausmeister für jedes Gebäude sowie eine technische Person für die Unterhaltung der Zentralheizungsanlagen und einen Heizer. Auf diese Weise wurde auf der ersten Sitzung des Verwaltungsausschusses die gesamte Verwaltung gebildet, deren Organisation mit unbedeutenden Änderungen in den folgenden Jahren gleich blieb. Deshalb ist der 30. April 1920 mit Recht als Anfangstag der Arbeit der Stiftung Nikola Spasić anzusehen.

Es ist zu beachten, dass die Stiftung rechtlich noch nicht bestand, denn das Testament, durch das sie gegründet wird, war gerichtlich noch nicht bestätigt.

Frau Naka Spasić, Ehefrau des verstorbenen Nikola Spasić, bestritt das Testament nicht, denn „Spasićs Wunsch ist Gesetz für die ganze Welt – wie könnte er es nicht auch für seine Witwe sein?“, doch die übrigen gesetzlichen Erben äußerten Unzufriedenheit mit dem, was ihnen Nikola Spasić hinterlassen hatte, und äußerten sogar die Absicht, Klage zur Anfechtung des Testaments zu erheben.

Es drohte die objektive Gefahr, dass der Rechtsstreit sich ins Unendliche hinziehen könnte; daher übernahmen die Testamentsvollstrecker – der Verwaltungsausschuss – die schwere und wichtige Aufgabe, einen Weg zu finden, die unzufriedenen Erben zu befriedigen und jede Anfechtung der Gültigkeit des Testaments zu vermeiden.

Bereits auf der zweiten Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 8. 6. 1920 wurde eine Vereinbarung mit den Erben angenommen, wonach sie höhere Geldbeträge erhielten als die im Testament bestimmten Beträge und sich einigten, das Testament des verstorbenen Nikola Spasić anzuerkennen.

Insgesamt wurden den Verwandten des verstorbenen Nikola Spasić 314.000,00 Dinar ausgezahlt, doch der Verwaltungsausschuss unterstützte sie auch später finanziell, da einige von ihnen in große Not geraten waren.

Das Unterrichtsministerium genehmigte am 6. Oktober 1920 die mit den Erben erzielte Vereinbarung, „weil alle genannten Personen die nächsten Verwandten des Wohltäters Spasić sind, weil sie sich in diesen schweren Umständen in bedürftigem Zustand befinden und weil durch dieses Verfahren die Erörterung der Frage der Gültigkeit des Testaments des verstorbenen N. Spasić rasch beendet wird“.

Am 25. November 1921 erließ der Richter für nichtstreitige Angelegenheiten die Verteilungsentscheidung unter M. Nr. 13.598, die am 31. Januar 1922 vollstreckbar wurde.

Auf der Grundlage dieser rechtskräftigen Verteilungsentscheidung richtete der Verwaltungsausschuss am 8. Februar 1922 an die Stiftungsabteilung des Unterrichtsministeriums das Gesuch, gemäß Artikel 3 des Stiftungsgesetzes „die rechtliche Existenz dieser Stiftung festzustellen“.

Der Erlass über die Genehmigung der Stiftung wurde erst am 4. Dezember 1922 unterzeichnet und in Nr. 4 der Amtszeitung vom 4. 1. 1923 veröffentlicht:

Erlass Alexanders I., König der Serben, Kroaten und Slowenen (4. Dezember 1922)

WIR ALEXANDER I.

von Gottes Gnaden und dem Willen des Volkes König der Serben, Kroaten und Slowenen

Auf Vorschlag Unseres Ministers für Unterricht, im Einvernehmen mit dem Staatsrat und auf der Grundlage von Art. 3 des Stiftungsgesetzes genehmigen Wir: dass eine Stiftung unter dem Namen gegründet werde:

„Stiftung Nikola Spasić, zur Errichtung von Krankenhäusern und eines Heims für arme und gebrechliche serbische Bürger und zu allgemeinen wirtschaftlichen Zwecken.“

Unser Minister für Unterricht möge diesen Erlass ausführen.

  1. Dezember 1922. ALEXANDER, m. p.

Belgrad

Minister für Unterricht,

Sv. Pribićević, m. p.

Während des Ersten Weltkriegs waren alle Gebäude der Stiftung Nikola Spasić stark beschädigt, teils durch Bombardierung und noch mehr durch die Nutzung der Räume für verschiedene militärische Bedürfnisse, sowohl während der Besatzung als auch mehrere Monate nach der Befreiung. Die Reparaturen waren dringend und umfangreich, und der Verwaltungsausschuss unternahm alles, um den Auftrag Nikola Spasićs zu erfüllen, „die unbeweglichen Güter sorgfältig zu unterhalten“.

Der Verwaltungsausschuss beschloss, das bestehende Gebäude „Sloga“ in der Kneza-Mihaila-Straße Nr. 47 abzureißen und ein neues zu errichten, das Erdgeschoss, vier Stockwerke und Dachboden haben sollte, obwohl Nikola Spasić verfügt hatte, dass auf diesem Gebäude ein Stockwerk aufgesetzt werde. Diesen Beschluss fasste der Verwaltungsausschuss auf der Grundlage des Berichts der Technischen Kommission, die festgestellt hatte, dass die Verstärkung der Fundamente und die Rekonstruktion des Gebäudes große Kosten verursachen würden, sodass es rationeller sei, ein neues, erheblich höheres Gebäude zu errichten. Die Entwürfe für den Bau erstellte Josif Najman, und das Gebäude wurde am 1. Oktober 1930 fertiggestellt.

Da der Bau des Gebäudes in der Kneza-Mihaila-Straße Nr. 47 große finanzielle Mittel erforderte, war der Verwaltungsausschuss erst nach dessen Fertigstellung in der Lage, mit der Verwirklichung der Vermächtnisse des verstorbenen Nikola Spasić zu beginnen.

Unter Achtung des Wunsches Nikola Spasićs errichtete die Stiftung Nikola Spasić:

  • das „Städtische Krankenhaus“ in Belgrad mit 100 Betten, den Kern des heutigen Klinischen Krankenhauszentrums „Zvezdara“. Das Krankenhaus wurde Ende 1935 fertiggestellt und nahm die ersten Patienten am 1. Dezember 1935 auf.
  • das Krankenhaus in Kumanovo mit 60 Betten, das ebenfalls 1935 erbaut wurde und die ersten Patienten am 11. August 1935 aufnahm.
  • das Heim für gebrechliche Bürger in Knjaževac mit 36 Betten, das am 26. Mai 1935 fertiggestellt wurde und die ersten Schützlinge am 25. Juli 1935 aufnahm.
  • das Krankenhaus in Krupanj, dessen Bau 1934 begonnen und nach vielen Verzögerungen wegen unzureichender Wirksamkeit der zuständigen Organe erst 1938 fertiggestellt wurde.

Der Wunsch des verstorbenen Nikola Spasić, dass seine Stiftung das größte Geläut kaufe und als seine Gabe dem Tempel des Heiligen Sava schenke, ist bis heute nicht erfüllt. Der Grund dafür ist die Tatsache, dass die Stiftung Erträge aus ihrem Vermögen bis 1958 einnahm, als ihr gesamtes Vermögen nationalisiert wurde. Bis zur Nationalisierung des Vermögens war der Tempel nicht erbaut, und nach der Nationalisierung verfügte die Stiftung schlicht nicht über die Mittel, das größte Geläut zu kaufen.

Die Arbeit zur Förderung der Volkswirtschaft stellt für seine Stiftung die hauptsächliche und dauerhafte Aufgabe dar. Dem Verwaltungsausschuss wurde eine liberale und weite Ermächtigung erteilt, aber auch eine große und schwere Aufgabe, „selbständig und unabhängig von allen irdischen Behörden nach ihrem Gewissen und ihrer Einsicht sowie gemäß dem Geist der Zeit zu bestimmen, wie viel und wann für welchen Zweig der Landeswirtschaft aus den Erträgen aufgewendet wird“.

Schon vom Beginn der Arbeit an fasste der Verwaltungsausschuss grundsätzliche Beschlüsse, dass jedes Vorhaben der Stiftung deutlich die Merkmale des allgemeinen wirtschaftlichen Interesses und nicht persönlichen Nutzens tragen solle.

Allgemeine wirtschaftliche Ziele verwirklichte die Stiftung Nikola Spasić durch:

  1. Gründung beweglicher (ambulanter) Hauswirtschaftsschulen. Der erste achtwöchige Kurs fand am 23. September 1935 in Topola statt, und 18 Teilnehmerinnen legten am Ende die Prüfung ab und erhielten ein Zeugnis sowie je eine Brosche. Solche Kurse wurden jahrelang in ganz Serbien abgehalten.
  2. Anlage von Sortimentsobstgärten (Äpfel, Birnen, Aprikosen und Pfirsiche in den Banovina-Baumschulen, Kragujevac – Gruža, Rekovac, Tetovo, Sevojno, Gublje, Gornji Milanovac, Bitola, Prokuplje, Aranđelovac, Kavadar).
  3. Anpflanzung von Weinbergen mit den Rebsorten „Juli-Muskat“ (Čabski biser), „Goldene Chasselas“ (Plemenka) und „Afus-Ali“.
  4. Maßnahmen zur Verbesserung der Herstellung verschiedener Käsesorten und von Kajmak.
  5. Bau von Silogruben zur Einsäuerung von Futtermitteln und von Dungstätten für die ordnungsgemäße Pflege des Stallmists.
  6. Veranstaltung von Kursen für vernünftige und fortschrittliche Bienenzucht.
  7. Veranstaltung von Kursen für die Erzeugung frühen und späten Gemüses und von Blumen.
  8. Unterstützung der Serbischen Wirtschaftsgesellschaft „Privrednik“.
  9. Herausgabe des „Wirtschaftsjahrbuchs der Stiftung Nikola Spasić“.
  10. Bau des „Spasić-Ausstellungspavillons“ auf dem Alten Messegelände, in dem am 11. September 1937 die Erste Belgrader Internationale Messe feierlich eröffnet wurde. Er wurde nach dem Entwurf von Aleksandar Sekulović erbaut und ist im Rahmen des Komplexes „Altes Messegelände“ geschützt, der zum Kulturgut erklärt wurde (Amtsblatt der Stadt Belgrad, Nr. 16/87). Das Objekt hat einen runden Grundriss mit betontem Eingangsteil rechteckigen Grundrisses. Neben klassischen Ausstellungsräumen umfasste der Pavillon auch eine Galerie mit besonderer halbzenitaler Beleuchtung. Die Fläche des Pavillons betrug 1.320 m², und die Grundbestimmung des Objekts ist Ausstellungsraum. Er wurde im Stil des Art déco erbaut, ein anthologisches Beispiel der serbischen Zwischenkriegsarchitektur; es war das erste Gebäude der Stadt Belgrad auf der linken Seite der Save, eine Vorläuferin dessen, was später Neu-Belgrad werden sollte. Der Pavillon wurde später erweitert.

Arbeit der Stiftung Nikola Spasić nach der Nationalisierung des Vermögens (1959–2012)

Der Verwaltungsausschuss der Stiftung verwaltete das vermachte Vermögen ungestört und selbständig unter strikter Beachtung des Willens Nikola Spasićs, ausgedrückt in Punkt 20 des Testaments, „dass sie vorrangig sorgfältig die unbeweglichen Güter aus den Erträgen unterhalten und erst den Rest der Erträge für Stiftungszwecke verwenden“.

Jedoch wurde 1956 die Verordnung über die Verwaltung von Wohngebäuden erlassen, wonach die Hausräte der Gebäude alle Funktionen der Unterhaltung und Reparatur der Gebäude übernehmen. Die Stiftung war gezwungen, den Hausräten die gesamte Dokumentation zu übergeben – Mietverträge über Geschäftsräume und Wohnungen, Inventar, Verträge mit Hausmeistern und Hilfspersonal.

Auf der Grundlage der erlassenen Vorschriften erhielt die Stiftung ab April 1957 nur noch 10 % der Bruttomieten aus Geschäftsräumen und 4 % aus Wohnungen.

Die Kommission für Nationalisierung erließ 1959 und 1960 die Beschlüsse über die Nationalisierung N. 916/59 und N. 3814/59, mit denen festgestellt wurde, dass am 26. Dezember 1958 das komplette Vermögen der Stiftung – alle fünf Gebäude in Belgrad (Kneza Mihaila Nr. 19, Obilićev venac Nr. 17, Kneza Mihaila Nr. 33 und Đure Jakšića Nr. 1, Kneza Mihaila Nr. 37 und Vuka Karadžića Nr. 8, Kneza Mihaila Nr. 47 und Nikole Spasića 2 und 2a, Kralja Petra Nr. 18), mit einer Gesamtfläche von etwa 12.000 m² – nationalisiert und gesellschaftliches Eigentum geworden war.

Der Stiftung wurde im Eigentum ein Teil der Wohnung Nr. 17 in der Kneza-Mihaila-Straße Nr. 47 in Belgrad belassen, Fläche 68 m², den sie weiterhin als ihren Büroraum nutzte.

Die Stiftung Nikola Spasić widersetzte sich der Nationalisierung ihrer Gebäude und machte in Beschwerden und anderen Rechtsmitteln geltend, dass es sich um Stiftungsvermögen handle, dessen Erträge nach dem Willen des Erblassers ausschließlich für das Gemeinwohl des serbischen Volkes – für allgemeine wirtschaftliche Ziele und die Errichtung von Krankenhäusern – verwendet werden dürften.

Dennoch wurde das Vermögen nationalisiert, denn das Sekretariat für Gesetzgebung stellte sich auf den Standpunkt, dass „alle unbeweglichen Sachen der Stiftung als Vermögen zivilrechtlicher juristischer Personen gelten und dieses Vermögen in keine andere Kategorie gestellt werden kann“.

Unbestritten ist, dass nach der Nationalisierung die Nutzung des Vermögens der Stiftung Nikola Spasić dem Willen des Gründers widersprach, denn die Erträge daraus wurden nicht für allgemeine wirtschaftliche Ziele, für die Errichtung von Krankenhäusern und Heimen für Alte und nicht für den Kauf des größten Geläuts für den Tempel des Heiligen Sava verwendet, sondern für die Bedürfnisse der Stadtgemeinde Stari Grad.

Trotz der Entziehung aller fünf Gebäude und der Erträge daraus durch den Staat setzte die Stiftung die Arbeit und die Verwirklichung ihrer Gründungsziele fort, jedoch in stark vermindertem Umfang, entsprechend den Erträgen, über die sie verfügte.

Die Stiftung kaufte und schenkte Setzlinge von Walnuss, Haselnuss und Pflaume; es wurden Besuche führender Fachleute vor Ort organisiert zur Beratung und Beobachtung des Ertrags (Zaječar, Vlasotince, Preševo, Bujanovac); in Zusammenarbeit mit der Gorani-Bewegung wurden Flächen aufgeforstet; Forschungen zur Prüfung der Möglichkeiten der Herstellung ausländischer Käse wie „Roquefort“ und anderer wurden unterstützt. Weiterhin wurden Preise an die besten Züchter autochthoner Viehrassen auf landwirtschaftlichen Messen verliehen.

Sie trug zur Eröffnung der Keramikabteilung der Akademie für Angewandte Kunst in Belgrad bei und unterstützte sie über lange Jahre.

Die besten Ärzte und Krankenschwestern wurden ausgezeichnet, ihre Fortbildung und Spezialisierung finanziert, und jedes Jahr wurden Preise an die besten Studierenden jedes Studienjahres der Medizinischen und der Landwirtschaftlichen Fakultät der Universität Belgrad vergeben.

Finanziell unterstützt wurde der Tempel des Heiligen Märtyrers Tryphon – Stiftung Nikola Spasić; jedes Jahr wurde dem verstorbenen Nikola Spasić und allen seinen Verstorbenen Totengedenken gehalten.

Doch erst der Erlass des Gesetzes über die Ergänzung des Wohnungsgesetzes (Amtsblatt der RS Nr. 46 vom 29. 12. 1998), wonach „die Mieten für Wohnungen, die einer Stiftung gehören, die ihre Arbeit wieder aufgenommen hat, dieser Stiftung zustehen“, ermöglichte der Stiftung Nikola Spasić, ihre Erträge zu erhöhen und damit ihre Ziele in erheblich größerem Maße zu verwirklichen, obwohl die Höhe der Miete in diesen Wohnungen weiterhin vom Staat bestimmt wird.

So wurden ab dem Jahr 2000 zahlreiche Apparate und medizinische Ausrüstung gekauft und als Spende an Klinische und Gesundheitszentren sowie an Gesundheitszentren (Domovi zdravlja) in der Republik Serbien gegeben.

Spenden erhielten:

Klinisches Zentrum Serbiens, Institut für Gynäkologie und Geburtshilfe, Belgrad; Klinisches Krankenhauszentrum „Zvezdara“, Zentrum für Pädiatrie „Dr. Olga Popović Dedijer“, Zentrum für Pulmologie, Klinik für Geriatrie, Zentrum für Gynäkologie und Geburtshilfe, Klinik für Ohr, Nase und Hals; Klinisches Krankenhauszentrum Zemun, Krankenhaus für Gynäkologie und Geburtshilfe; Klinisches Krankenhauszentrum Novi Sad; Klinisches Krankenhauszentrum Kragujevac; Klinik für Geburtshilfe und Gynäkologie „Narodni front“; Gesundheitszentrum Knjaževac; Gesundheitszentrum „Južni Banat Pančevo“; Gesundheitszentrum Užice; Gesundheitszentrum „Sveti Luka“ Smederevo; Gesundheitszentrum „Studenica“ Kraljevo; Gesundheitszentrum „Subotica“; Gesundheitszentrum Valjevo; Gesundheitszentrum Kladovo; Gesundheitszentrum Bor; Universitäts-Kinderklinik, Belgrad; Institut für Rheumatologie, Belgrad; Institut für Gesundheitsfürsorge von Mutter und Kind „Dr. Vukan Čupić“, Neu-Belgrad; Institut für Neonatologie, Belgrad; Gesundheitszentrum Vlasotince; Gesundheitszentrum Vladičin Han; Gesundheitszentrum Kuršumlija; Gesundheitszentrum Loznica; Gesundheitszentrum Trgovište; Gesundheitszentrum Merošina; Gesundheitszentrum Šabac; Gesundheitszentrum Bela Palanka; Gesundheitszentrum „Dr. Dobrivoje Ger. Popović“, Aleksandrovac; Gesundheitszentrum Krupanj; Gesundheitszentrum Ivanjica; Gesundheitszentrum Dimitrovgrad; Gesundheitszentrum Doljevac; Gesundheitszentrum Lebane; Gesundheitszentrum „Dr. Jovan Ristić“, Babušnica; Gesundheitszentrum Medveđa; Gesundheitszentrum Gadžin Han; Gesundheitszentrum Bosilegrad; Gesundheitszentrum Bojnik; Gesundheitszentrum Bor; Gesellschaft für die Betreuung alter Personen der Gemeinde Stari Grad; Gesundheitszentrum Dimitrovgrad; Gesundheitszentrum Bela Palanka; Gesundheitszentrum Golubac; Gesundheitszentrum Sokobanja; Gesundheitszentrum Nova Varoš; Gesundheitszentrum Surdulica, Organisationseinheit Gesundheitszentrum Surdulica; SOS-Kinderdorf, Kraljevo; Anstalt für medizinische Notfallhilfe Niš; Jovana Stanković, Vlasotince; Gesundheitszentrum „Dr. Veroljub Cakić“ Majdanpek; Gesundheitszentrum Vranje, Organisationseinheit Allgemeines Krankenhaus; Gesundheitszentrum Šid; Gesundheitszentrum Žitorađa; Anstalt für den Gesundheitsschutz der Studierenden Niš; Spezialkrankenhaus Ribarska Banja; Allgemeines Krankenhaus Loznica.

In der Zeit, als der Tempel des Heiligen Sava baulich fertiggestellt war, verfügte die Stiftung nicht über die finanziellen Möglichkeiten, das größte Geläut für den Tempel zu kaufen, wie der Gründer in seinem Testament verfügt hatte; doch 2011 schenkte sie dem Tempel des Heiligen Sava den Betrag von 1.000.000,00 Dinar für die Anfertigung und Montage aller vier Ikonen auf der Ikonostase in der Kirche des Heiligen Fürsten Lazar in der Krypta des Tempels. Auf diese Weise wurde die Stiftung zu einem großen Spender und erhielt eine Gramata der Heiligen Synode der Serbischen Orthodoxen Kirche, die Patriarch Irinej persönlich unterzeichnete.

Bereits seit 29 Jahren zeichnet die Stiftung Nikola Spasić den besten Studierenden jedes Studienjahres und einen Absolventen der Medizinischen und der Landwirtschaftlichen Fakultät der Universität Belgrad aus. Plaketten und Geldpreise werden den Studierenden bei einer feierlichen Preisverleihung überreicht.

Nach der Nationalisierung war neben der Arbeit an der Verwirklichung der vom Gründer bestimmten Ziele die Hauptaufgabe des Verwaltungsausschusses der Stiftung Nikola Spasić der Schutz und die Rückgabe des nationalisierten Vermögens der Stiftung.

Zu Beginn der 1990er Jahre beantragte die Stiftung Nikola Spasić, dass Wohnungen in Stiftungsgebäuden vom Wohnungskauf (otkup) ausgenommen werden, denn einige Belgrader Gemeinden erlaubten den Kauf nicht, andere schon. Dies wurde gesetzlich erst mit dem Erlass des Gesetzes über die Ergänzungen des Wohnungsgesetzes (Amtsblatt der RS, Nr. 16/97) geregelt, als der Kauf von Wohnungen in Gebäuden von Stiftungen, die ihre Arbeit wieder aufgenommen hatten, verboten wurde.

Die Stiftung Nikola Spasić schlug ferner vor, nicht nur den Kauf von Wohnungen, sondern auch von Geschäftsraum in nationalisierten Stiftungsgebäuden zu verbieten. Dieser Antrag wurde angenommen, und beim Erlass des Gesetzes über besondere Bedingungen für den Verkauf bestimmter unbeweglicher Sachen im Staatseigentum wurde bestimmt: „Geschäftsraum, der einer Stiftung gehört hat bzw. Gegenstand eines Legats ist, darf unter den in diesem Gesetz vorgeschriebenen Bedingungen nicht verkauft werden.“ (Amtsblatt der RS, Nr. 54/99 vom 22. 12. 1999), und im Gesetz über besondere Bedingungen für den Verkauf bestimmter unbeweglicher Sachen im Staatseigentum zur Erfüllung der Verpflichtung der Republik Serbien aus der Devisenersparnis der Bürger aus dem Darlehen für die wirtschaftliche Entwicklung in der Republik Serbien (Amtsblatt der RS, Nr. 25/2000) besteht dieselbe Bestimmung.

Die zuständigen Organe lehnten jahrelang die Anträge der Stiftung auf Rückgabe des Vermögens ab oder widersetzten sich der Rückgabe sowie den Anträgen der Stiftung auf Rückgabe der Erträge aus Geschäftsraum, die unvergleichlich höher sind als die Mieten für Wohnungen.

Die Stadtgemeinde Stari Grad beantragte die Aufhebung des Beschlusses des Kulturministeriums 022-4564/94-03, der auf der Grundlage der Verordnung über die Feststellung von Wohnungen, die vom Kauf in Gebäuden von Stiftungen ausgenommen werden, die die Arbeit wieder aufnehmen könnten (Amtsblatt der RS, Nr. 29/94), ergangen war und mit dem Vermögen der Stiftung Nikola Spasić zurückgegeben worden war.

Der Oberste Gerichtshof hob die Rückgabe des Vermögens an die Stiftung Nikola Spasić auf, und später erließ das Kulturministerium einen neuen Beschluss über die Registrierung der Stiftung, die unter der Ordnungsnummer 1 in das Register der Stiftungen eingetragen wurde, jedoch ohne Rückgabe des Vermögens an die Stiftung.

Um die rechtliche Legitimation zur Teilnahme an Verfahren zu erlangen, deren Gegenstand das Vermögen der Stiftung Nikola Spasić und Rechte daran sind, stellte die Stiftung bei der Stadtgemeinde Stari Grad den Antrag, Träger des Nutzungs- und Verwaltungsrechts an den Wohnungen in den Gebäuden der Stiftung zu werden. Mehrere Jahre nach dem gestellten Antrag schlossen die Stadtgemeinde Stari Grad und die Stiftung nach erhaltener schriftlicher Zustimmung der Republikdirektion für Vermögen der RS am 10. 12. 2009 den gerichtlich beglaubigten Vertrag über die Überlassung von Wohnungen zur Nutzung an die Stiftung Nikola Spasić ohne Entgelt auf bestimmte Zeit für einen Zeitraum von 15 Jahren – und zwar 63 Wohnungen mit einer Gesamtfläche von 5.429 m², die sich in den Gebäuden der Stiftung in der Kneza-Mihaila-Straße Nr. 19 und Obilićev venac Nr. 17, Kneza-Mihaila-Straße Nr. 47 (Straßen- und Hofgebäude), Nikole Spasića 2 und 2a und Kralja Petra Nr. 18 befinden.

Der Antrag der Stiftung Nikola Spasić auf Erhalt der Erträge aus der Vermietung von Lokalen und Geschäftsraum in den Gebäuden der Stiftung wurde abgelehnt, und die Mieten nahm weiterhin die Stadtgemeinde Stari Grad entgegen.

Die Stiftung Nikola Spasić schlug der Regierung Serbiens, dem Präsidenten Serbiens und dem Parlament mehrfach vor, eine Vorschrift oder Verordnung zu erlassen, mit der Verkauf, Veräußerung oder Umwidmung des nationalisierten Vermögens aller Stiftungen bis zum Erlass eines Restitutionsgesetzes verboten werden. Der Grund für den Vorschlag dieses Verbots war die immer häufigere Aneignung von Stiftungsvermögen durch mächtige Einzelpersonen und private Unternehmen. Einzelne Stiftungen hörten auch formell auf zu bestehen wegen des Verlusts des nationalisierten Vermögens, und einige Stiftungsgebäude wurden sogar abgerissen, damit die neuen Eigentümer neue Gebäude errichten konnten. Doch trotz der Unterstützung dieses Vorschlags durch die Serbische Akademie der Wissenschaften und Künste, die Universität Belgrad und andere Stiftungen wurde das vorgeschlagene Verbot nicht rechtzeitig erlassen.

Schließlich wurde auf Vorschlag der Stiftung Nikola Spasić in das Gesetz über Stiftungen und Foundations (Amtsblatt der RS 88/2010) die Bestimmung aufgenommen, dass „die Veräußerung und Belastung von Vermögen verboten ist, das Stiftungen in der Zeit von 1945 bis zum Erlass des Gesetzes entzogen wurde, mit dem die Rückgabe entzogenen Vermögens und die Entschädigung für entzogenes Vermögen geregelt wird.“

Im Weiteren weisen wir auf zahlreiche Versuche hin, das nationalisierte Vermögen der Stiftung Nikola Spasić in Privateigentum umzuwandeln.

Der gerade gegründete Verband der Kriegs- und Militärinvaliden erhob Klage vor dem Obersten Gerichtshof gegen den Beschluss des Kulturministeriums, wonach zum Bestand der Stiftung Nikola Spasić auch das Gebäude „Heim des serbischen Invalidenfonds – Stiftung Nikola Spasić“ in der Kneza-Mihaila-Straße Nr. 37 und Vuka Karadžića Nr. 8 gehört, und verlangte, dass ihnen das Gebäude zufalle! Durch Urteile des Obersten Gerichtshofs wurde dieser Antrag als unbegründet abgewiesen (2000).

Das Gebäude in der Kneza-Mihaila-Straße Nr. 33 und Đure Jakšića Nr. 1, das Nikola Spasić erbaute und in dem er wohnte und das im Übrigen zum unbeweglichen Kulturgut von großer Bedeutung für die Republik Serbien erklärt wurde, war mehrfach Gegenstand von Versuchen, aus dem Staatseigentum in private Hände überzugehen, natürlich zu einem Bagatellpreis.

Das erste Mal geschah dies im Juli 2005, als das Vierte Gemeindegericht in Belgrad das Gebäude in der Kneza-Mihaila-Straße Nr. 33 erheblich unter dem Marktpreis schätzte und eine öffentliche Versteigerung – den Verkauf des Gebäudes – wegen einer Schuld des Unternehmens „Jugoelektro“ gegenüber dem Unternehmen IZOLATORNI ZAVOD aus Lemberg, Ukraine, ansetzte. Obwohl der Staat Serbien und auch die Stadtgemeinde Stari Grad das Gebäude dem Unternehmen „Jugoelektro“ nicht verkauft, sondern nur zur Nutzung als langjähriger Mieter überlassen hatten, gelang es dem Unternehmen „Jugoelektro“, sich unrechtmäßig im Kataster der unbeweglichen Sachen als Eigentümer des gesamten Gebäudes eintragen zu lassen, ohne die gesetzlich vorgesehene Dokumentation.

Erst nach einer Pressekonferenz, die die Stiftung im Medienzentrum abhielt und auf die Rechtswidrigkeit des gesamten Verfahrens zum Verkauf des Gebäudes hinwies, wurde die öffentliche Versteigerung abgesagt.

Zwei Jahre später, Mitte 2007, wurde versucht, das Unternehmen „Jugoelektro“ durch das Unternehmen „CITY STORY PLUS“ zu übernehmen, das für diesen Anlass Nenad Đorđević und Miomira Hreljec mit einem Kapital von 500 Euro gegründet hatten, indem ein öffentliches Angebot zum Kauf aller Aktien dieses Unternehmens zugestellt wurde. Offensichtlich war der Grund für den Aktienkauf der Erwerb des Eigentums an dem unrechtmäßig eingetragenen Stiftungsgebäude in der Kneza-Mihaila-Straße Nr. 33 als Eigentum des Unternehmens „Jugoelektro“.

Wieder war es die Stiftung Nikola Spasić, die durch ihr Handeln und eine Medienkampagne die Aneignung des Stiftungsgebäudes zu verhindern vermochte.

Nachdem der Aktienkauf nicht gelungen war, adaptierte das Unternehmen „REZIME“ im Mehrheitsbesitz von Miomira Hreljec Ende desselben Jahres 2007 auf der Grundlage eines Mietvertrags mit dem Unternehmen „Jugoelektro“ ohne jegliche Bau- und sonstige erforderliche Genehmigungen einen Teil des Stiftungsgebäudes in der Kneza-Mihaila-Straße Nr. 33 und wandelte ihn in ein Hotel um. Man begann, „sein Hotel“ zu bewerben und Gäste aufzunehmen.

Und wegen der Langsamkeit und Desinteressiertheit der zuständigen Inspektions- und anderen staatlichen Organe wurden rechtskräftige Beschlüsse über den Abriss und die Wiederherstellung des früheren Zustands auch sechs Jahre nach ihrem Erlass, Stand 2013, nicht durchgeführt, und es ist unbekannt, ob sie jemals vollzogen werden.

Die Stadtgemeinde Stari Grad schloss 1998 einen Vertrag über die Revitalisierung der sogenannten Spasić-Passage, die sich vom Gebäude in der Kneza-Mihaila-Straße Nr. 19 bis zum Gebäude in der Obilićev-venac-Straße Nr. 17 erstreckt. Nach diesem Vertrag über die Revitalisierung der Passage und den Bau des Einkaufszentrums TC Millenium wurden ein Teil der bestehenden Lokale, die der Stiftung Nikola Spasić entzogen worden waren, abgerissen und dann während des Baus des TC Millenium wiederhergestellt, doch bei einer Anzahl ist unbekannt, ob sie im Staatseigentum blieben oder in private Hände übergingen.

Nach diesem Vertrag waren die Investoren verpflichtet, die bestehende Fassade in der Passage und am Gebäude Obilićev venac Nr. 17 mit allen dekorativen Verzierungen, die daran vorhanden waren, wiederherzustellen.

Fünfzehn Jahre nachdem das TC Millenium erbaut wurde, sind die Lokale und Wohnungen verkauft, die alte Fassade ist nicht wiederhergestellt, und es ist auch unbekannt, wo die abgenommenen dekorativen Fassadenelemente sind.

In diesem Zeitraum gab es noch mehrere Entziehungen von Stiftungsvermögen, indem Einzelpersonen und Unternehmen irgendwie Eigentümer von Wohnungen und Geschäftsraum in den Gebäuden sowie von Teilen von Dachböden, Kellern und anderen Räumen in den Gebäuden der Stiftung Nikola Spasić wurden. In all diesen Fällen zeigten die Stadtgemeinde Stari Grad und andere zuständige staatliche Organe nicht die notwendige Interessiertheit und Bereitschaft, das nationalisierte Stiftungsvermögen, das damals im Staatseigentum stand, zu schützen, obwohl dies ihre gesetzliche Pflicht war.

Neben diesen konkreten Arbeiten zur Verwirklichung der Ziele der Stiftung und zum Schutz und zur Rückgabe ihres Vermögens nahm die Stiftung Nikola Spasić auch an gemeinsamen Aktionen teil, die den Schutz von Stiftungs- und Privatvermögen zum Ziel hatten, das der Staat auf der Grundlage der Nationalisierung und anderer Vorschriften entzogen hatte.

Arbeit der Stiftung in der Periode ab 2012 – Restitution des Vermögens

Das Gesetz über die Rückgabe entzogenen Vermögens und die Entschädigung (Amtsblatt der RS Nr. 72/2011, 108/2013, 142/2014 und 88/2015), das seit dem 6. 10. 2011 in Kraft ist, hat in Artikel 1 die Voraussetzungen, die Art und Weise und das Verfahren der Rückgabe entzogenen Vermögens und der Entschädigung für entzogenes Vermögen vorgeschrieben, das auf dem Gebiet der Republik Serbien natürlichen Personen und bestimmten juristischen Personen entzogen und in volkseigenes, staatliches, gesellschaftliches oder genossenschaftliches Eigentum überführt wurde.

Artikel 5 Absatz 1 Punkt 2 schreibt vor, dass das Recht auf Rückgabe des Vermögens oder Entschädigung einer Stiftung zusteht, der Vermögen entzogen wurde, bzw. ihrem Rechtsnachfolger.

Artikel 62 sieht vor, dass ab dem Inkrafttreten dieses Gesetzes Vermögen, das früheren Eigentümern entzogen wurde und nach den Bestimmungen dieses Gesetzes zurückgegeben werden kann, nicht Gegenstand von Veräußerung, Hypothek oder Pfand sein darf, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens auf Antrag auf Rückgabe. Ein Akt der Veräußerung und Belastung des Vermögens, der den Bestimmungen dieses Artikels widerspricht, ist nichtig.

Am 02. 07. 2012 reichte die Stiftung den Antrag auf Rückgabe des nationalisierten Vermögens bei der Agentur für Restitution ein, und zwar für alle fünf Wohn- und Geschäftsgebäude in der Kneza-Mihaila-Straße Nr. 19, Obilićev venac Nr. 17, Kneza Mihaila Nr. 33 und Đure Jakšića Nr. 1, Kneza Mihaila Nr. 37 und Vuka Karadžića Nr. 8, Kneza Mihaila 47 (Straßen- und Hofgebäude) mit Eingängen von Kralja Petra Nr. 18, Nikole Spasića Nr. 2 und 2a.

Der Antrag wurde auf 30 Seiten verfasst, und ihm wurde die gesamte erforderliche Dokumentation für die Rückgabe des entzogenen Vermögens der Stiftung Nikola Spasić beigefügt, das durch die Beschlüsse N. 916/59 und N. 111/60 nationalisiert worden war.

Wegen der Größe des Vermögens trennte die Agentur das Verfahren in vier gesonderte Sachen.

  1. Durch den Teilbeschluss Nr. 46-007199/2012 vom 12. 12. 2012, der am 3. 1. 2013 rechtskräftig und vollstreckbar wurde, wurde Vermögen zurückgegeben und das Eigentumsrecht der Stiftung Nikola Spasić an 50 Wohnungen mit einer Gesamtfläche von 4.304 m² festgestellt.
  2. Durch den Teilbeschluss Nr. 46-007197/2012 vom 12. 12. 2012, der am 3. 1. 2013 rechtskräftig und vollstreckbar wurde, wurde Vermögen zurückgegeben und das Eigentumsrecht der Stiftung Nikola Spasić an 14 Wohnungen mit einer Gesamtfläche von 986 m² festgestellt.
  3. Durch den Teilbeschluss Nr. 46-007198/2012 vom 18. 5. 2015, der am 15. 6. 2017 rechtskräftig und vollstreckbar wurde, nachdem durch Urteil des Verwaltungsgerichts 9. U. 15798/15 vom 15. 6. 2017 die Klage der Stadtgemeinde Stari Grad abgewiesen worden war, die den Beschluss der Agentur für Restitution über die Rückgabe von Lokalen bestritt, wurden der Stiftung 6 Lokale im Gebäude in der Kneza-Mihaila-Straße Nr. 33 und Đure Jakšića Nr. 1 mit einer Gesamtfläche von 1.028 m² in das Eigentum zurückgegeben.
  4. Durch den Teilbeschluss Nr. 46-007199/2012 vom 27. 6. 2016, der am 27. 6. 2017 rechtskräftig und vollstreckbar wurde, wurden der Stiftung 12 Lokale im Gebäude in der Kneza-Mihaila-Straße Nr. 47 (Straßen- und Hofgebäude), mit Eingängen von Kralja Petra Nr. 18, Nikole Spasića Nr. 2 und 2a, mit einer Gesamtfläche von 1.598 m² in das Eigentum zurückgegeben.

Durch die genannten Beschlüsse wurden der Stiftung insgesamt 7.916 m² in das Eigentum zurückgegeben, und zwar 64 Wohnungen mit einer Gesamtfläche von 5.290 m² und 18 Lokale mit einer Gesamtfläche von 2.626 m².

Die oben bezeichneten Wohnungen wurden der Stiftung Nikola Spasić in das Eigentum zurückgegeben, mit der Maßgabe, dass alle Mieter auf unbestimmte Zeit in diesen Wohnungen die Wohnungen nach dem Wohnungsgesetz unter denselben Bedingungen und Rechten weiter nutzen, wie vor der Rückgabe der Wohnungen in das Eigentum der Stiftung.

Die staatlichen Organe bestimmen weiterhin die Höhe der Miete in diesen Wohnungen, wie sie es auch taten, bevor das Vermögen der Stiftung zurückgegeben wurde.

Wir bemerken, dass die Höhe der Mieten für Wohnungen, die der Staat bestimmt, nicht marktmäßig ist.

Im Gange ist das Verfahren auf Rückgabe des entzogenen Vermögens im Gebäude in der Kneza-Mihaila-Straße Nr. 37 und Vuka Karadžića Nr. 8.

Im Gange ist das Verfahren auf Rückgabe des entzogenen Geschäftsraums in der Kneza-Mihaila-Straße Nr. 19 und Obilićev venac Nr. 17, der sogenannten „Spasić-Passage“.

Die Stiftung Nikola Spasić ist die einzige Stiftung, der es im Restitutionsverfahren (bislang) gelungen ist, dass ihr der größere Teil des nationalisierten Vermögens zurückgegeben wurde.

Es ist zu beachten, dass der verstorbene Nikola Spasić sein gesamtes Vermögen zur Gründung der Stiftung Nikola Spasić hinterließ, mit der Maßgabe, dass die geschenkten Gebäude – Lokale und Wohnungen – vermietet werden und aus diesen Erträgen die Ziele verwirklicht werden, die er in seinem Testament angeführt hat.

Zugleich verbot er, dass die Gebäude, die er geschenkt hat, und einzelne Wohnungen und Lokale auf irgendeine Weise veräußert oder belastet werden, damit die Stiftung durch deren Vermietung bestehen und die Ziele, die er im Testament bezeichnet hat, für einen unbegrenzten Zeitraum verwirklichen könne.

Durch die Rückgabe des oben genannten Vermögens und insbesondere der Lokale, die die Stiftung Nikola Spasić zu Marktpreisen vermietet, war die Stiftung in der Lage, den Spendenbetrag erheblich zu erhöhen.

Die Stiftung Nikola Spasić hat in den letzten fünfzehn Jahren Gesundheitsanstalten in ganz Serbien medizinische Apparate und Ausrüstung im Betrag von über 845.000 Euro gekauft und geschenkt, einschließlich einer Spende an den Republikfonds für Krankenversicherung in Höhe von 12.000.000 Dinar (100.000 Euro) als Hilfe im Kampf gegen die Epidemie der Krankheit Covid-19 sowie zahlreicher Spenden an medizinischer Ausrüstung an das Klinische Krankenhauszentrum Zvezdara und die Klinik für Chirurgie „Nikola Spasić“ in Belgrad.

Gemäß dem Testament hat die Stiftung mehrere Spenden für die Renovierung des Tempels des Heiligen Tryphon auf dem Topčider-Friedhof gegeben und finanziert auch die vollständige Ausmalung des Tempels.

Die Stiftung gab 2022 eine Spende an die Serbische Orthodoxe Kirche in Höhe von 23.459.020 Dinar (200.000 Euro) zur Finanzierung repräsentativer Arbeiten am Tempel des Heiligen Sava auf dem Vračar, und zwar der dreiteiligen Archivolte des Portals am Eingang zum Tempel.

Der Verwaltungsausschuss der Stiftung Nikola Spasić zeichnet traditionell bereits seit 29 Jahren die besten Studierenden jedes Studienjahres und einen Absolventen der Medizinischen und der Landwirtschaftlichen Fakultät der Universität Belgrad durch Verleihung einer Plakette und eines Geldpreises aus. Insgesamt wurden bislang 320 Studierende ausgezeichnet, und für Preise wurden 7.936.483 Dinar gegeben.

Angesichts dessen, dass die Stiftung Nikola Spasić gegründet wurde, um mit Erträgen aus dem eigenen Vermögen – durch Vermietung – gemeinnützige Ziele für die Bürger dieses Staates zu verwirklichen, Krankenhäuser zu bauen und sie den lokalen Verwaltungen zu übergeben, damit in denselben Bürger behandelt werden, Gesundheitsanstalten medizinische Ausrüstung und Apparate zu kaufen und zu spenden sowie für andere gemeinnützige Ziele, ist es absurd, dass der Staat die Stiftung in steuerlicher Hinsicht als gewinnorientierte Wirtschaftsorganisation behandelt, sodass die Stiftung verpflichtet ist, 20 % als Mehrwertsteuer auf alle Spenden zu zahlen, Vermögenssteuer auf ihre Anlagegüter – Wohnungen und Lokale – zum erhöhten Preis zu zahlen, der für Wirtschaftsorganisationen gilt, obwohl diese unbeweglichen Sachen die einzige Ertragsquelle sind, die für die Vergabe von Spenden bestimmt ist, sowie alle übrigen Steuern und Beiträge, die gewinnorientierte Wirtschaftsorganisationen zahlen, obwohl die Stiftung eine humanitäre gemeinnützige Organisation ist.

Die Stiftung hat mehrfach von den zuständigen Organen verlangt, von der Zahlung der MwSt. und anderer Steuern befreit zu werden, damit auch jener Betrag, den sie als Steuer zahlt, für die Vergabe von Spenden verwendet werden könne.

Bislang hat der Staat keinen solchen Antrag und kein solches Gesuch der Stiftung angenommen, obwohl es in vielen Staaten der Welt Praxis ist, dass der Spender für Spenden, die er gibt, erhebliche Steuererleichterungen genießt.

Wir glauben, dass im Falle der Annahme des Antrags der Stiftung Nikola Spasić durch Angleichung der Steuerpolitik dieses Staates an die gute Praxis anderer Staaten der Befreiung von der Steuerzahlung auf Spenden die Gründung neuer Stiftungen zum Wohle aller Bürger dieses Landes gefördert würde.

In Belgrad, Januar 2024.

Vojin Đekić, Verwalter