Testament
Das handschriftliche Testament Nikola Spasićs aus dem Jahr 1912.
Originaltestament
Abschrift des Testaments
Abschrift des Testaments (2024)
Heute, bei klarem Verstand und nach meinem freien Willen, treffe ich für den Fall meines Todes folgende Verfügung über mein gesamtes bewegliches und unbewegliches Vermögen.
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Meiner Frau Nastasija (Naka) hinterlasse ich meinen Landsitz am Topčider-Hügel mit allen darauf befindlichen Gebäuden, unter der Bedingung, dass sie von diesem Besitz sechstausend Quadratmeter Wiese an der Ecke Richtung Topčider abzutrennen und meinem Neffen Nikola S. Spasić zu Eigentum zu übergeben hat.
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Mein gesamtes Hausinventar sowie Wagen und Pferde hinterlasse ich meiner Frau zu Eigentum.
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Meiner Frau hinterlasse ich bis zu ihrem Tod oder ihrer Wiederverheiratung die unentgeltliche Nutzung der Wohnung, in der wir jetzt leben, sowie das Recht, Stall und Schuppen in der Jugovića-Straße Nr. 6 bis zu ihrem Tod oder ihrer Wiederverheiratung unentgeltlich zu nutzen.
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Als Witwenunterhalt hinterlasse ich meiner Frau 24.000 (vierundzwanzigtausend) Dinar, die ihr alle drei Monate mit 6.000 Dinar auszuzahlen sind; darin eingeschlossen sind die 10.000 Dinar, auf die sie nach dem zwischen uns vor dem unbestrittenen Richter geschlossenen und am 2. April 1904 bestätigten Ehevertrag Anspruch hat, den ich hier beifüge.
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Meinem Neffen Nikola S. Spasić hinterlasse ich das Haus in der Vuka-Karadžića-Straße, in dem sich das Geschäft Đukanović & Co. befindet, unter der Bedingung, dass er aus den Erträgen dieses Hauses meiner Nichte Vidosava jährlich zweitausend Dinar zu geben hat und selbst in diesem Haus wohnen soll, wobei er es weder belasten noch verkaufen darf, sondern es seinen Erben hinterlassen muss.
(Quer über diesen Text ist außerdem Folgendes geschrieben:)
Unter diesem siebten Punkt hinterlasse ich dem Neffen nichts … 17. N. Spasić
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Meinem Bruder Blagoje hinterlasse ich einmalig zehntausend Dinar; er hat kein Recht, aus der Masse etwas Weiteres zu verlangen.
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Meiner Nichte Anka hinterlasse ich meinen Besitz in der Jugovića-Straße Nr. 6 zur Nutzung; nach ihrem Tod geht er auf meine Nichte Vidosava und deren Kinder über, wobei sie ihn weder verkaufen noch belasten dürfen.
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Meinem Schwager Živko M. Jovanović (ehemals) hinterlasse ich 3.000 (dreitausend) Dinar und der Schwester meiner verstorbenen Frau, Caja Nasti T. Mitrović, zweitausend Dinar.
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Meinen Schwestern Katarina Savić, Ruža Đokić und Cana A. Jovanović hinterlasse ich jeder zweitausend Dinar.
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Für die Erhaltung meiner Kapelle am Topčider-Hügel sollen die Testamentsvollstrecker aus den Erträgen meiner Masse bis zu vierhundert Dinar jährlich verwenden, um sie in gutem Zustand zu halten, und sie sind verpflichtet, jedes Jahr am Tag des Hl. Trifun, meines Schutzheiligen, den Gottesdienst und ein Totengedächtnis zu halten.
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Wenn die Kirche des Hl. Sava erbaut wird, soll die größtmögliche Glocke gekauft und dieser Kirche als mein Geschenk übergeben werden.
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Die Testamentsvollstrecker sollen aus meinem beweglichen Vermögen dreihundertfünfzigtausend Dinar ausscheiden, womit auf Gemeindegrund ein Krankenhaus zu errichten ist, für die Krankheitsarten, die die Sanitätsbehörden bestimmen; nach Fertigstellung ist es der Gemeinde Belgrad zu übergeben.
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Daneben ist mein Wunsch, dass weitere zweihunderttausend Dinar ausgeschieden werden zum Bau zweier weiterer Krankenhäuser im Inneren des Landes, wo sie am nötigsten sind — je achtzigtausend Dinar —, und vierzigtausend Dinar zum Bau eines Heims für arme und gebrechliche serbische Bürger. Erbaut von N. Spasić.
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Auf dem Haus, das ich von Herrn Roksanda Lazarević gekauft habe, besteht noch eine Restschuld von etwa 96.000; wenn ich sie zu Lebzeiten nicht begleiche, sind die Treuhänder verpflichtet, sie möglichst bald an die Fondsverwaltung zu zahlen.
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Mein gesamtes bewegliches Vermögen, wie Wertpapiere und Bargeld, sowie das unbewegliche Vermögen hinterlasse ich für allgemeine wirtschaftliche Zwecke, jedoch so, dass nur die Erträge für diese Zwecke verwendet werden dürfen und das Kapital nicht verbraucht werden darf, und dass unbewegliches Vermögen weder belastet noch verkauft werden darf.
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Die Testamentsvollstrecker, die zugleich Mitglieder des Vorstands dieser meiner Stiftung sein sollen, die ich in diesem Testament benenne, sollen diese Stiftung selbständig und unabhängig von allen staatlichen Behörden verwalten und nach ihrem Gewissen und Ermessen sowie nach dem Geist der Zeit und den Bedürfnissen bestimmen, wie viel und wann aus den Erträgen für welchen Zweig der Landeswirtschaft aufzuwenden ist.
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Wird ein Mitgliedsplatz frei, wählen die übrigen einen anderen an Stelle des Verstorbenen oder Ausgeschiedenen.
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Den Vorstandsmitgliedern lege ich zur Pflicht, die unbeweglichen Güter sorgfältig aus den Erträgen zu erhalten und den Rest der Erträge für die Stiftungszwecke zu verwenden; alle Wertpapiere sind allmählich zu einem günstigen Kurs zu verkaufen, und nach Abzug der Vermächtnisse und sonstigen Kosten ist der Rest des Erlöses der Fondsverwaltung zur Verzinsung zu übergeben.
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All mein unbewegliches Vermögen ist auf dem Wege der Ausschreibung auf drei Jahre zu vermieten. Alle aus meiner Stiftung zu errichtenden Gebäude tragen eine Inschrift meines Namens. Sie sollen auf Kosten der Stiftung einen tüchtigen Mann als Bevollmächtigten meiner Stiftung anstellen, der die unbeweglichen Güter ständig beaufsichtigt, die Erträge einzieht, alle rechtlichen Stiftungsgeschäfte führt, ordentliche Bücher über Einnahmen und Ausgaben führt, jedes Jahr am Tag des Hl. Trifun in den amtlichen Blättern den Stand meiner Stiftung veröffentlicht und jeden ersten oder zweiten Monat eine Sitzung zur Erledigung der Stiftungsgeschäfte abhält; als Entgelt erhält jedes Mitglied zwanzig Dinar je Sitzung. Die Erträge aus unbeweglichem Vermögen sind anzusammeln, bis genug vorhanden ist, um auf der Sloga ein weiteres Stockwerk zu errichten, falls ich dies zu Lebzeiten noch nicht getan habe.
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Sie sollen der Gemeinde rechtzeitig die vorgeschriebene Gebühr für mein Grab zahlen. Zu Testamentsvollstreckern und zugleich Mitgliedern des Vorstands meiner Stiftung bestimme ich die Herren Tihomir Marković, Gouverneur der Nationalbank; Ilija Marić, Kaufmann; Voja Veljković; Mika Dragičević; Todor Mihailović.
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Sollte ich noch länger leben und mich in dieser Zeit veranlasst sehen, dieses Testament, das ich eigenhändig geschrieben und unterschrieben habe und das bei der Nationalbank verwahrt wird, zu ändern, so darf ich es nur auf eine dieser beiden Weisen ersetzen: durch ein wiederum eigenhändig geschriebenes und unterschriebenes Testament, das wiederum bei der Nationalbank verwahrt wird, oder durch ein Testament vor dem Richter, das beim Stadtgericht Belgrad verwahrt wird. In beiden Fällen werde ich dieses Testament von der Nationalbank holen und vernichten. Findet man es also nach meinem Tod noch bei der Nationalbank, so ist das der unzweifelhafte Beweis, dass ich es nicht ändern wollte und dass es in voller Geltung steht; jedes andere Testament, das nach meinem Tod neben diesem erscheint, ist als bloße Fälschung anzusehen.
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Dieses Testament hat drei Textseiten; jede Seite habe ich eigenhändig am Fuß des Textes unterschrieben und mit meinem Siegel versehen. Dieses Testament ist mit einem Faden durchstochen, dessen Enden ebenfalls mit meinem Siegel befestigt sind.
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Sollte meine Frau sich wiederverheiraten wollen, so hat sie Anspruch auf das gesamte Hausinventar, und ich hinterlasse ihr dreißigtausend Dinar als Legat, das sie einmal für allemal aus meiner Masse empfängt. Dieses Testament habe ich selbst geschrieben und eigenhändig unterschrieben.
Am zweiten Februar 1912 (eintausendneunhundertzwölf) in Belgrad.
N. Spasić (Siegel)
DASS DIESE ABSCHRIFT DEM ORIGINAL TREU IST, BESTÄTIGT UND BEGLAUBIGT DER BEVOLLMECHTIGTE VORSTANDSMITGLIED UND ANWALT DER STIFTUNG NIKOLA SPASIĆ
Belgrad, 19. Dezember 2001
Rechtsanwalt Vojin Đekić